Ausnahmezustand Trinkwasserlage – wichtige Informationen

Die Trinkwasserversorgung ist aktuell stark gefährdet, um eine Sicherstellung gewährleisten zu können wurde eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur aktuellen Lage sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen der Gemeinde Hille und der Stadt Minden:

Warum gibt es so plötzlich einen Ausnahmezustand?

Hintergrund der ordnungsbehördlichen Verordnung ist ein anhaltend extrem hoher Trinkwasserverbrauch. Obwohl die Trinkwasserampel bereits seit dem 19.06.2026 auf Rot steht, hat sich die Abgabemenge im gesamten Versorgungsgebiet des WBV „Am Wiehen“ nur wenig reduziert – die Schaltung der Trinkwasserampel wurde zu wenig beachtet. Trotz der Aufrufe zum Wassersparen sind die Verbräuche weiterhin sehr hoch geblieben. Um die Versorgung für alle zu sichern und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, musste jetzt verbindlich gehandelt werden.

Wie schlimm ist die Lage wirklich?

Sehr ernst. Die täglichen Abgabemengen liegen aktuell im Versorgungsgebiet des WBV „Am Wiehen“ bei rund 20 Millionen Litern – deutlich mehr, als durch eigene Förderung des WBV „Am Wiehen“ und Zukäufe nachgeliefert werden kann. Gleichzeitig sinken die Füllstände der Hochbehälter.

Nicht mal drei Tage warm und schon Wasserknappheit?

Entscheidend sind weniger die Anzahl der warmen Tage, sondern die extrem hohen Trinkwasserverbräuche, die damit einher gehen. Diese haben Dimensionen erreicht, die wir in den letzten Jahren hier noch nicht erreicht haben.

Was muss ich jetzt einhalten?

Trinken, Kochen und Hygiene sind selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt möglich. Jedoch ist es von nun an verboten, Trinkwasser zu verschwenden.

Darf ich noch meinen Garten gießen?

Nein, die Garten- und Rasenbewässerung mit Trinkwasser ist aktuell untersagt. Ziel ist es, den Verbrauch deutlich zu reduzieren, damit die Grundversorgung gesichert bleibt.

Darf ich meinen Pool befüllen?

Nein, das Befüllen oder Nachfüllen von Pools oder anderen Wasserspeichern mit Trinkwasser ist derzeit nicht erlaubt.

Darf ich mein Auto waschen?

Nein, die private Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser sowie die Außenreinigung von Flächen sind untersagt.

Wird das Wasser auf Friedhöfen abgestellt?

Ja, auch die Friedhöfe sind von dieser Maßnahme betroffen, da diese mit Trinkwasser gespeist werden.

Was kann ich selbst zum Wassersparen beitragen?
  • kurz Duschen statt Baden
  • Wasser beim Zähneputzen abstellen (Zahnputzbecher benutzen)
  • Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen betreiben
  • Leckagen und tropfende Wasserhähne direkt reparieren
  • Regenwasser nutzen, wo möglich
  • Wasser nur sparsam und zielgerichtet nutzen