Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der aktuell sehr hohen Trinkwasserentnahme wurde eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erlassen. Diese gilt ab dem 24.06.2026.
Die Trinkwasserentnahme im Versorgungsgebiet des WBV „Am Wiehen“ hat in den vergangenen Tagen Spitzenverbrauchswerte über 20.000 m³ erreicht. Gleichzeitig ist derzeit kein Ende der Hitzeperiode oder zu erwartende Niederschläge absehbar. Sollte die hohe Wasserentnahme anhalten, besteht die Gefahr, dass der Hochbehälter leerläuft. Dies könnte zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu einem Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung führen.
Um die Versorgungssicherheit für alle Verbraucher des WBV Hartum zu gewährleisten, ist die Verwendung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ab sofort für folgende Zwecke untersagt:
- Zum Besprengen, Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasenflächen, Spiel- und Sportplätzen, Ziergärten sowie als Ziergärten genutzte Teilflächen von Gärten.
- Zum Befüllen privater Schwimmbecken und ähnlicher Einrichtungen. Ausgenommen sind gewerbliche bzw. öffentlich betriebene Einrichtungen.
- Für das private Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Kraftfahrzeugen, sowie von Anhängern.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wir appellieren dringend an Verbraucher des WBV Hartum, verantwortungsvoll mit dem Lebensmittel Nr. 1 Trinkwasser umzugehen. Bitte beschränken Sie Ihren Wasserverbrauch auf das notwendig Maß und vermeiden Sie jede vermeidbare Nutzung. Nur durch einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser kann die Versorgungssicherheit für alle Verbraucher des WBV Hartum gewährleistet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.